Sie haben Freude an Kindern und möchten Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und fördern? Werden Sie Kindertagespflegeperson und gründen Sie Ihre eigene Tagespflegestelle! Auf der folgenden Seite beraten wir Sie gerne hinsichtlich Voraussetzungen, Qualifikation und Rahmenbedingungen.
Als Kindertagespflegeperson erwartet Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sie selbstbestimmt ausüben können.
Werden Sie Kindertagespflegeperson! - Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!
Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer eigenen Kindertagespflegestelle durch:
● umfassende Beratung und Information zu organisatorischen und rechtlichen Fragen
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tätigkeitsbegleitende Qualifizierung und Fortbildung
●Vermittlung von Tageskindern
und Begleitung der Tagespflegeverhältnisse
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Beratung bei pädagogischen Fragen
Allgemeine Informationen zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Vorraussetzungen zur Durchführung der Tätigkeit als Tagespflegeperson
Freude und Interesse an der Tätigkeit mit Kindern ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Zudem sollten Sie sich auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder einstellen können und diese fördern. Für die tägliche Arbeit mit mehreren Kindern ist Belastbarkeit, Organisationsgeschick und gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit wichtig.
Die Räume, in denen Sie Ihre Tätigkeit ausführen und in denen die Tageskinder betreut werden, müssen für die Bedürfnisse von Kindern geeignet sein.
Rahmenbedingungen & Anforderungen an die Qualifikation
Wenn Sie Kindertagespflegeperson werden wollen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII.
Verschiedene Formen der Betreuung
Als Kindertagespflegeperson können Sie Kinder in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen (Tiger) betreuen.
Vermittlung der Tageskinder
Wir vermitteln ihnen den Kontakt zu den Eltern der Tageskinder. Im Rahmen eines persönlichen Erstkontakts lernen Sie sich gegenseitig kennen. Entscheiden beide Parteien, dass die Betreuung zustande kommt, besprechen Sie den Ablauf der Eingewöhnungszeit und schließen einen Betreuungsvertrag ab.
Betreuung durch eine Fachberaterin
Für die Dauer des Tagespflegeverhältnisses ist Ihre zuständige Fachberaterin in allen Fragen der Tagespflege für Sie da. Bei allen Gesprächen unterliegen unsere pädagogischen Fachkräfte der absoluten Schweigepflicht.
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. informiert auf seiner Website www.berufung-kindertagespflege.deebenfalls über die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Ihre Ansprechpartner für die Beratung der Kindertagespflegepersonen & Begleitung der Tagespflegeverhältnisse:
Frau Blatz
Sozialpädagogin (B.A.)
Pädagogische Fachkraft, zuständig für die Beratung der Kindertagespflegepersonen, Eignungsfeststellung und Begleitung der Tagespflegeverhältnisse